Bei Anzeige eines Unfallschadens errechnen die Autoversicherungen meist von sich aus, ob sich der Einsatz der Leistungen durch die Versicherung lohnt, da der Fahrzeughalter in der Regel in seiner Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird und so höhere Beiträge auf ihn zukommen. Nach Abzug einer eventuellen Selbstbeteiligung lohnt es sich bei Bagatellschäden oft nicht die Kfz-Versicherung in die Verpflichtung zu nehmen und zahlt den Betrag lieber aus eigener Tasche, um den Versicherungsrabatt in Form des Schadenfreiheitsrabattes zu erhalten.